Rechtschreibfehler
Rechtschreibfehler
Ich muss zugeben, dass mir das selbst bis jetzt nie aufgefallen ist, aber könnte bitte jemand den Rechtschreibfehler auf dem Schild ausbessern? Brandolf's Bauernhof...
Re: Rechtschreibfehler
Hmmm,kikyo hat geschrieben:Brandolf's Bauernhof...
wo erkennst du da einen Rechtschreibfehler?
[das 'Deppenapostroh' wird (leider) nicht mehr als Fehler angesehen]
Seit wann?[das 'Deppenapostroh' wird (leider) nicht mehr als Fehler angesehen]
Edit:
Ok, ich hab nicht die neueste Duden-Ausgabe, sondern die vor der Reform der Reform, aber ich glaub nicht, dass sich bei den Apostroph-Regeln noch etwas geändert hat. Und da steht:
Normalerweise wird vor einem Genitiv-s kein Apostroph gesetzt. Das gilt auch für Genitiv-s und Plural-s bei Initialwörtern und Abkürzungen.
Zuletzt geändert von Gast am 22.04.2008 10:44, insgesamt 1-mal geändert.
Irrtum! Andrea's Blumenecke wäre auch wieder ein Deppenapostroph, und zwar bezüglich des weiblichen Namens Andrea.
Die richtige Verwendung für ein Genitiv-Apostroph bezüglich des Vornamens Andreas wäre: Andreas' Blumenecke.
So ein Apostroph war eines der wenigen zulässigen in der deutschen Sprache bis man meinte, dass sich die Sprache den Nichtskönnern anpassen muss und nicht umgekehrt.
Bei Harald's Stehimbiss rollen sich mir die Fussnägel hoch! Noch besser ist auf Langeoog das emaillierte Schild "Frühstück's-Café" (Apropos: Emailliert hat nichts mit E-Mail zu tun, auch wenn das viele gerne so schreiben) *grins*
Ach, habe gerade noch Wangerooge vergessen, wo es auf der Speisekarte "Steak's und Filet's" gibt. ARGHHHHHHHHHHHHHHHHHH
Die richtige Verwendung für ein Genitiv-Apostroph bezüglich des Vornamens Andreas wäre: Andreas' Blumenecke.
So ein Apostroph war eines der wenigen zulässigen in der deutschen Sprache bis man meinte, dass sich die Sprache den Nichtskönnern anpassen muss und nicht umgekehrt.
Bei Harald's Stehimbiss rollen sich mir die Fussnägel hoch! Noch besser ist auf Langeoog das emaillierte Schild "Frühstück's-Café" (Apropos: Emailliert hat nichts mit E-Mail zu tun, auch wenn das viele gerne so schreiben) *grins*
Ach, habe gerade noch Wangerooge vergessen, wo es auf der Speisekarte "Steak's und Filet's" gibt. ARGHHHHHHHHHHHHHHHHHH
Ich wiederhole gerne:
Nach den 'normalen' Regeln wird das Genitiv-s natürlich nicht apostrophiert, wie zB. Ich gehe zu Andreas Geburtstagsparty
'Zur Hervorhebung des Eigennamens' ist es aber ausdrücklich 'erlaubt', wenn auch nicht vorgeschrieben.
=>Andrea's Blumenecke ist alos durchaus richtig
[Nachzulesen in den 'Amtlichen Regeln - Deutsche Rechtschreibung' §97 idV vom 1.8.2006]
Zu dem Thema immer wieder zu empfehlen: Deppenapostroph des Monats
Nach den 'normalen' Regeln wird das Genitiv-s natürlich nicht apostrophiert, wie zB. Ich gehe zu Andreas Geburtstagsparty
'Zur Hervorhebung des Eigennamens' ist es aber ausdrücklich 'erlaubt', wenn auch nicht vorgeschrieben.
=>Andrea's Blumenecke ist alos durchaus richtig
[Nachzulesen in den 'Amtlichen Regeln - Deutsche Rechtschreibung' §97 idV vom 1.8.2006]
Zu dem Thema immer wieder zu empfehlen: Deppenapostroph des Monats
Steht aber so im Duden. Ich nehm mal an, weil "Andreas Blumenecke" auch Vorname und Nachname sein könnten. Finde ich persönlich zwar auch bescheuert, weil man das ja aus dem Kontext lesen kann (sogar auf einem Schild: wenn da ein Blumenladen ist, tippe ich auf Andrea, eine Wohnung oder ein anderer Laden, der nichts mit Blumen zu tun hat, auf Andreas).Randomir hat geschrieben:Irrtum! Andrea's Blumenecke wäre auch wieder ein Deppenapostroph, und zwar bezüglich des weiblichen Namens Andrea.
Egal, Brandolf's Bauernhof ist auf jeden Fall falsch.
Nein.kikyo hat geschrieben: 'Zur Verdeutlichung der Grundform eines Eigennamens'. Also in Fällen wie Andrea/Andreas, aber ganz sicher nicht bei Brandolf.
In den Fällen Andrea/Andreas ist die Schreibweise eine MUSS-Bestimmung (und wird dann Andreas (für die weibliche) und Andreas' (für die männliche Form) geschrieben).
Im anderen Fall ist es eine KANN-Bestimmung.§96: Man setzt den Apostroph in drei Gruppen von Fällen.
Dies betrifft
(1) Eigennamen, deren Grundform (Nominativform) auf einen s-Laut
(geschrieben: -s, -ss, -ß, -tz, -z, -x, -ce) endet, bekommen im Genitiv
den Apostroph, wenn sie nicht einen Artikel, ein Possessivpronomen
oder dergleichen bei sich haben:
Aristoteles’ Schriften, Carlos’ Schwester, Ines’ gute Ideen, Felix’
Vorschlag, Heinz’ Geburtstag, Alice’ neue Wohnung
§97: Man kann den Apostroph setzen, wenn Wörter gesprochener Sprache mit Auslassungen bei schriftlicher Wiedergabe undurchsichtig sind.
...
Von dem Apostroph als Auslassungszeichen zu unterscheiden ist der gelegentliche Gebrauch dieses Zeichens zur Verdeutlichung der Grundform eines Personennamens vor der Genitivendung -s oder vor dem Adjektivsuffix -sch:
Carlo’s Taverne, Einstein’sche Relativitätstheorie
Jetzt aber genug OT