...Auszug aus den AGB...
(4) [...]Nutzungsberechtigt sind alle Personen, die zum Zeitpunkt der Anmeldung das 18. Lebensjahr vollendet haben. Minderjährige sind nur mit Einwilligung ihres gesetzlichen Vertreters zur Nutzung der Services berechtigt.
(5) Mit der Anmeldung versichert der Nutzer ausdrücklich seine Volljährigkeit und Geschäftsfähigkeit bzw. - bei Minderjährigen - das Vorliegen der Einwilligung des gesetzlichen Vertreters.[...]
...also sind letztendlich die gesetzlichen Vertreter, in der Regel also die Eltern, verantwortlich, was die Minderjährgen hier zu sehen bekommen...
Rechtlich ist Upjers wohl nichts vorzuwerfen...moralisch ist das eine andere Sache. Vielleicht wäre eine Absprache über den Inhalt der Werbung sinnvoll.
Aber wenn der Spot für "Fifty Shades of Grey" der
schlimmste war....dann sehen unsere Kinder und Jugendlichen jeden Tag ganz andere Dinge im TV und sonst wo....
Trockenzone hat geschrieben:Da lt. AGBs auch Minderjährige spielen dürfen halte ich das Thema Fremdwerbung im Spiel für sehr relevant.
...das Anschauen dieser Werbung ist jedoch kein Muss zum Erreichen eines Spielzieles, wie dein vorheriger Post suggerieren wollte...